Geldspielgesetz Schweiz & ESBK: Rechtslage, Konzessionen und Steuern erklärt
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) regelt den Betrieb digitaler Spielbanken seit 2019 umfassend. Als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes überwacht die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) mit Sitz in Bern die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen. CIS Casino Ratgeber fasst die wesentlichen rechtlichen Leitplanken, die Schweizer Sperrliste und die steuerliche Behandlung von Casino-Gewinnen verständlich zusammen.
Die Aufgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK)
Die ESBK beaufsichtigt sowohl die 21 terrestrischen Spielbanken als auch deren Online-Angebote. Zu ihren Hauptaufgaben zählen:
- Erteilung von Konzessionserweiterungen: Nur bestehende Schweizer Spielbanken können eine Zulassung für den Online-Betrieb beantragen.
- Zertifizierung von Spielsoftware: Jeder Spielautomat und jeder RNG-Algorithmus muss durch akkreditierte Prüflabore getestet und freigegeben werden.
- Führung der Netzsperrliste: Zusammen mit Gespa sperrt die ESBK illegale ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
- Sicherstellung der Spielbankenabgabe: Lizenzierte Casinos führen erhebliche Abgaben zur Finanzierung der AHV ab.
Steuerfreiheit von Spielgewinnen in der Schweiz
Ein grosser Vorteil für Spieler mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz ist die steuerliche Privilegierung von Gewinnen aus bewilligten inländischen Casinos:
- Freibetrag von CHF 1’000’000: Gewinne aus ESBK-konzessionierten Online-Casinos sind bis zu einem Betrag von einer Million Schweizer Franken pro Steuerjahr vollständig von der direkten Bundessteuer sowie den Kantons- und Gemeindesteuern befreit.
- Beträge über 1 Million CHF: Nur der diesen Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der ordentlichen Einkommenssteuer sowie einer 35-prozentigen Verrechnungssteuer, welche bei korrekter Deklaration im Steuerverzeichnis zurückgefordert werden kann.
Die Schweizer Sperrliste (Netzsperren nach Art. 86 BGS)
Ausländische Portale (z.B. aus Malta oder Curacao), die Spiele an Personen in der Schweiz richten, ohne über eine ESBK-Konzession zu verfügen, verletzen Schweizer Recht. Die ESBK publiziert regelmässig aktualisierte Listen im Bundesblatt. Schweizer Internet-Service-Provider (ISPs) leiten Zugriffe auf diese Domains auf eine behördliche Hinweisseite um.
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